Motorradfreunde

Info für Biker

Kradkontrollen am "Roten Berg"


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Erster Motorradunfall
im  Landkreis Hildesheim


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Was soll man davon halten?
Die Polizei Schleswig-Holsteins tankt ihre Dienstfahrzeuge nicht mit dem Biosprit E10.


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Richtige Kleidung für
Motorradfahrer

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Endlich,
Kuchenblech ade!

 

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Industrieverband Motorrad:
"E10- im Zweifel nein!"

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Neue Benzinsorte E 10
Verträglichkeit der Kraftfahrzeuge
( Auto + Motorräder )

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Motorrad auf die Saison vorbereiten.

Der Frühling rückt immer näher und mit ihm die Motorradsaison. Gerade jetzt besteht erhöhte Unfallgefahr, weil viele Motorräder nach dem Winterschlaf nicht richtig gewartet wurden. Zur korrekten Wartung gehört zunächst, dass das Motorrad gewaschen und auf Korrison und Beschädigung hin überprüft wird. Die Batterie sollte, wenn nötig, aufgeladen und ihre Pole gut gefettet werden. Unbedingt sind nach der langen Standzeit im Winter Bremsflüssigkeit, Bremsbeläge, Beleuchtung, sowie die Dichtigkeit der Schläuche zu kontrollieren. Das Motoröl, der Filter und die Zündkerzen sollte man auswechseln, falls dieses nicht schon vor der Winterpause erledigt worden ist. Zu beachten ist auch, dass die Reifen mindestens eine Profiltiefe von vier Millimeter aufweisen und die Felgen bzw. Speichen in einwandfreiem Zustand sind. Bereifung auf Schadhaftigkeit und Luftdruck kontrollieren. Kette säubern, einfetten und einstellen. Ferner müssen Züge und Gelenke geölt und Schrauben, falls nötig nachgezogen werden.. (Bei all diesen Arbeiten, kann das Handbuch vom Motorrad sehr nützlich sein) Termine für TÜV und Werkstatt rechtzeitig vereinbaren, da bei Beginn der warmen Jahreszeit, die Motorradwerkstätten meist ausgebucht sind. Nicht vergessen sollte man die Schutzkleidung. Sind Nähte gerissen? Fehlen Knöpfe? Muss die Lederkleidung gefettet werden?

Den Helm nicht vergessen: Ist das Innenleben noch in Ordnung? Ist der Helm schon zu alt? Muss evtl. ein neuer Helm gekauft werden? (Hierzu am besten einen Fachmann fragen)
             
Wenn die neue Fahrsaison beginnt.
Sicherlich hat man über den Winter das Motorradfahren nicht verlernt. Trotzdem sollte jeder wieder langsam anfangen zu fahren. Zum Eingewöhnen am besten eine wenig befahrene Straße oder einen Parkplatz für seine Übungen aussuchen.
Schritttempo fahren, verschiedene Lenkübungen durchführen, Slalom fahren, Bremsübungen, Ausweichmanöver vornehmen. usw.

21.01.11 H-D
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Auto oder Motorrad springt nicht an.

Starthilfe in welcher Reihenfolge?
Wer dabei Fehler macht, kann teure Elektronikschäden verursachen oder im Motorraum eine Knallgasexplosion auslösen. Besonders wichtig ist es, die Kabel in der richtigen Reihenfolge anzuschließen, damit keine Funken fliegen. So wird es richtig gemacht:
· Vor der Montage der Starthilfekabel den Motor des Spenderfahrzeuges abstellen, ebenso alle Stromverbraucher an beiden Fahrzeugen.
· Die Zange des roten Kabels am Pluspol der leeren Batterie befestigen. Die andere Seite an den Pluspol der Spenderbatterie anschließen. Dann das schwarze Kabel mit dem Minuspol der Spenderbatterie verbinden. Das andere Ende an einer blanken Stelle am Motorblock (Masse) anklemmen - nicht an die Batterie. Denn es kann zu Funkenbildung kommen. An der Batterie entsteht Knallgas - ein Gemisch aus Sauerstoff und Wasserstoff -, das von einem Funken entzündet werden kann.
· Das Spenderfahrzeug erst nach der vollständigen Verkabelung starten. Jetzt kann der Fahrer des Empfängerfahrzeuges versuchen, sein Fahrzeug zu starten. Jeder Versuch sollte nicht länger als 10 bis 15 Sekunden dauern, danach mindestens eine Minute pausieren.
· Ist der Motor des Empfängerfahrzeuges angesprungen, dort Heizung, beheizbare Heckscheibe, Sitzheizung oder Heizgriffe anschalten, um beim Entkabeln Spannungsspitzen zu vermeiden. Vor allem jetzt droht ein Motorschaden. Davor schützen Starthilfekabel mit Reglern, die Spannungsspitzen unterdrücken.
· Nun erst die Kabel in umgekehrter Reihenfolge abklemmen: Schwarzes Kabel von der Karosserie, das andere Ende des schwarzen Kabels vom Minuspol des Spenders, das rote Kabel vom Pluspol des Spenders, die andere Zange des roten Kabels vom Pluspol der Empfängerbatterie.
· Damit der Motor am nächsten Morgen wieder anspringt, jetzt mit einer längeren Fahrt - etwa 30 bis 60 Minuten - aufladen, dabei aber möglichst wenige Stromverbraucher einschalten. Um den Akku ganz zu füllen, ihn über Nacht mit einem Ladegerät aufladen.
· Die Anleitung für die Starthilfe ins Handschuhfach legen.
· Beim Kauf eines Starthilfekabels auf stabile, gut isolierte Zangen achten. Wichtig ist auch ein möglichst großer Kabelquerschnitt (25 mm2): Er verbessert den Stromfluss, verringert den Spannungsabfall und die Überhitzungsgefahr. Für Motoren ab 2,5 Liter Hubraum keinesfalls Kabel mit kleinerem Querschnitt verwenden.

 

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Winterreifenpflicht für Motorräder

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Immer wieder gibt es Schwierigkeiten beim Abbiegen an einer Ampel mit einem Grünpfeil.
Wie verhalte ich mich richtig?

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Der Grünpfeil an der Ampel

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Rückruf Yamaha XT 1200Z
Ténéré

Probleme mit Top-Case Trägerplatte


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Kaufvertrag für ein gebrauchtes Motorrad Privatverkauf (PDF)


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Motorradhersteller

Aprilla NBMW Ducati Harley
Honda Hyosung Kawasaki Suzuki
Triumph Yamaha  Buell  Benelli
Bimota

Motorräder im Dauertest

   
 

ABS-Motorräder in Deutschland

Mit ABS weniger Unfälle

Neuartige Schutz- Kleidung im Test

 

Wie mache ich mein Motorrad Winterfest ?

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Kippt ein abgestelltes Motorrad um und beschädigt dabei ein daneben geparktes Auto, haftet der Fahrer des Motorrads nicht in jedem Fall für den Schaden am Pkw.  
Der geschädigte Autobesitzer muss dann für seinen Schaden selbst aufkommen, wenn das Motorrad durch den Haupt- oder Seitenständer ordnungsgemäß gegen das Umkippen abgesichert wurde. 
Dies entschied des Amtsgerichts Rüsselsheim. In dem verhandelten Fall verklagte der Autobesitzer einen Motorradfahrer auf Schadenersatz, weil das Zweirad gegen sein Auto gekippt war. Da das Motorrad jedoch wie vorgeschrieben auf seinem Ständer abgestellt war, sah das Gericht kein schuldhaftes Verhalten des Beklagten und lehnte die Ansprüche des Klägers ab. 
Auch eine Haftung auf Grund der so genannten Betriebsgefahr, bei der ein Halter auch dann Schadenersatz leisten muss, wenn er sich nicht schuldhaft verhalten hat, scheidet nach Ansicht des Gerichts aus. Eine Betriebsgefahr kann nämlich nur von einem Fahrzeug ausgehen, das am Verkehr aktiv teilnimmt, nicht jedoch von einem parkenden Fahrzeug.
Amtsgericht Rüsselsheim AZ: 3 C 536/99

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Fällt ein auf einer öffentlichen Parkfläche abgestelltes Motorrad nach mehr als zwei Tagen aus nicht feststellbaren Gründen auf ein neben ihm parkendes Kfz, so haftet der Halter des Motorrads nicht für Schäden am Kfz.
(Aus den Gründen: ...Ein Verschulden, also eine Haftung aus § 823 BGB lässt sich dem Beklagten nicht nachweisen. Ein solches Verschulden läge vor, wenn er das Motorrad unsicher aufgestellt hätte, also z.B. auf unebenem Untergrund oder ohne ausreichendem Winkel. Das lässt sich aber nicht mehr rekonstruieren. Dagegen spricht auch, dass das Motorrad schon rund zwei Tage lang gestanden hatte, ohne umzufallen. Was die Betriebsgefahr anbelangt, also eine Haftung aus §§ 7, 17 III StVG, liegt es allenfalls nahe, dass sich die Klägerin eine entsprechende Mithaftung anrechnen lassen müsste. Denn es ist zweifelhaft, ob sich der Zeuge entlasten könnte, weil möglicherweise nicht ausgeschlossen werden kann, dass er etwas zu nahe an das Motorrad herangefahren ist...).
LG TÜBINGEN, AZ 7 S 11/09


Rückrufaktion für rund 4000 Yamaha YZF-R125
Yamaha ruft sein Motorrad YZF-R125 Typ RE06 zurück. Bei der Maschine mit 125 Kubikzentimetern Hubraum kann es zu einem Überhitzen des Katalysators kommen - dies gilt für die auf 80 km/h gedrosselten Fahrzeuge. Mögliche Folgen sind ein Überschreiten der Emissionswerte und auch Brandgefahr. Der Rückruf betrifft die Fahrgestellnummern VG5RE061000000141 bis VG5RE061000030112. In Deutschland handelt es sich nach Angaben des Herstellers um rund 4000 Fahrzeuge. Alle Besitzer von dem genannten Fahrzeug werden gebeten, sich schnellstmöglich mit ihrem Yamaha- Vertragshändler in Verbindung zu setzen.
Quelle: verschiedene  Tageszeitungen
H-D, 16.05.

Umfrage: Biker und Autofahrer sind sich nicht grün.
Eine aktuelle Umfrage der Dekra, bei der 1.500 Autofahrer und Biker befragt wurden, hat ergeben, dass sich Motorradfahrer und Autofahrer im Straßenverkehr auf Kollisionskurs bewegen. So fordern 76 Prozent der Motorradfahrer von den Autofahrern mehr Rücksichtnahme auf Biker. Jeder zweite Nicht-Biker (52 %) verlangt von den Motorradfahrern, rücksichtsvoller gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern zu sein. 40 Prozent der Umfrage-Teilnehmer sind der Ansicht, dass sich Motorradfahrer und Autofahrer oft nicht wie Partner, sondern wie Gegner verhalten.
Zwei Drittel (69 %) der befragten Auto- und Lkw-Fahrer sind der Meinung, Motorradfahrer führen häufig gefährlich. Erstaunlicherweise gibt ihnen darin jeder zweite Motorradfahrer (54 %) recht. Außerdem wünschten sich 46 Prozent, dass Biker in der Stadt und in der Nähe von Ausflugszielen den Motor ihrer Maschinen weniger hochdrehen sollten.
Bei der Frage, wie man das Motorradfahren sicherer machen könnte, sprachen sich 61 Prozent (Biker: 64 %) für ein regelmäßiges Fahrsicherheitstraining für Motorradfahrer aus. Für eine auffälligere Kleidung der Zweiradpiloten plädierten 56 Prozent (Biker: 58 %); 54 Prozent (Biker: 52 %) wünschten sich sogar vorgeschriebene Mindestkriterien für die Schutzkleidung.
Jeder zweite Befragte (50 %) hält die serienmäßige Ausstattung von neuen Motorrädern mit ABS für einen Sicherheitsgewinn. Bei den Motorradfahrern, unter denen dieses Thema kontrovers diskutiert wird, sind es 61 Prozent. Allerdings hat alles Streben nach Sicherheit auch seine Grenzen: So kann sich nur jeder dritte Motorradfahrer (32 %) vorstellen, mit einem speziell auf Sicherheitsaspekte hin optimierten dreirädrigen Sicherheitsmotorrad (MPV) zu fahren.
Quelle: auto-reporter.net/sr
H-D, 29.04.10

Haftung bei Verkehrsunfall:Mitverschulden eines ansonsten schuldlosen Motorradfahrers infolge Fahrens ohne Schutzbekleidung; Schmerzensgeld für Sturzverletzungen
Urteil: v 23.07.09, Aktz.12 U 29/09, OBG Brandenburg


Landkreis Hildesheim
Motorrad-Rowdies den Kampf angesagt
(cwo) Polizei, Kommunen, Verkehrswachten und Landesstraßenamt haben Motorrad-Rasern im Kreis Hildesheim den Kampf angesagt. Dabei geht es um die beiden sogenannten Rennstrecken am Roten Berg bei Diekholzen und am Weinberg zwischen Wesseln und Nette. Ein Projektteam unter der Leitung des Alfelder Polizeichefs Rainer Kahr soll jetzt bis zum kommenden März Lösungen erarbeiten.
Die sind offenbar dringend nötig: Nicht nur, dass die Unfallzahlen auf beiden Strecken angestiegen sind. Immer häufiger haben sich in den vergangenen Monaten auch Bürger über den Lärm der Maschinen beschwert.
Quelle: www.haz.hildesheim.com
H-D,04.11.09

Rückruf:
BMW-F800GS

Die Vorderrad-Steckachse kann brechen. Sturzgefahr bei 2100 Motorrädern.
Qelle: ADAC Oktober 2009
H-D, 04.10.09
 
Rückruf:
Bei der Suzuki GSX-R 1000
(K5/K6) der Modellreihe 05 und 06 kann es zu einem Riss am Rahmen kommen.
Quelle: ADAC 06.Juni 09
H-D, 05.06.09

Protest gegen die Motorrad- Rennstrecke auf dem Netter Weinberg B243.

Bürger aus Nette protestieren gegen rasende Motorradfahrer.

Und dieses mit Recht.

Kurven fahren macht Spaß.
Es muss aber nicht sein, dass man den ganzen Tag die Strecke mit heulenden Motoren und lauten Auspuffgeräuschen, rauf und runter fährt und sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringt. Da hört der Spaß auf.
Bei solchem Verhalten, darf man sich nicht wundern, dass auf dem Weinberg Geschwindigkeitsbegrenzung oder sogar Streckensperrung für Motorräder gefordert werden.   Leittragende ist die Mehrheit von Motorradfahrern/innen, die diese schöne Strecke auf ihren Touren dann nicht mehr genießen können. Es gibt viele Fahrer und Fahrerinnen, die aus den Raum Hildesheim, Hannover usw.  kommen und über den Weinberg in den Harz fahren.
Wer unbedingt Rennen fahren möchte, sollte sich auf Strecken begeben, die hierfür vorgesehen sind.H-D, 13.05.09

 


Rückruf: Honda
Feuchtigkeit in einer Steckverbindung führt bei 4000 Motorrädern des Typs CBF600/600S unter Umständen zum Ausfall des Tachos.
Quelle: ADAC vom 05.09
H-D, 29.04.09

Rückruf: Yamaha
3950 Motorräder des Typs YZF-R125 (RE06) müssen wegen einer defekten Tankdichtung in die Werkstatt.
Quelle: ADAC vom 05.09
H-D, 29.04.09


Rückruf: BMW
Weil sich das Kettenrad am Hinterrad lockern kann, müssen 3800 BMW-Motorräder der Typen F650 GS und F800 GS in die Werkstatt. Bauzeit: 12/07 bis 10/08.
Quelle: ADAC vom 04.04.09
H-D, 06.04.09



100 Kilometer für drei Euro Erdgas-Motorrad hat Tüv. 
Ein von der Universität Bayreuth entwickeltes Erdgas-Motorrad hat jetzt die TÜV-Zulassung erhalten. Das teilt der Initiativkreis Erdgas als Kraftstoff in Bayern (IEK Bayern) in München mit.
Es soll sich um das erste zweirädrige Erdgasfahrzeug der oberen Leistungsklasse handeln: Der Umbau erfolgte auf Basis einer Maschine mit 1171 Kubikzentimetern Hubraum und 96 kW/130 PS. Die Füllung des zusätzlichen Erdgastanks soll rund zwei Euro kosten, was für eine Strecke von 60 bis 80 Kilometern reicht - das entspreche Kraftstoff-Kosten von drei Euro für die Distanz von 100 Kilometern. Der ursprüngliche Benzintank blieb unverändert, was eine Gesamtreichweite von 400 Kilometern erlauben soll. Im Erdgasbetrieb soll das Motorrad laut dem IEK Bayern 78 Prozent weniger Kohlenmonoxid und 28 Prozent weniger Kohlendioxid als im Benzinbetrieb ausstoßen.

Adresse:
http://www.n-tv.de/1041756.html
H-D, 23.10.



Donnerstag, 29.05.             

Der Protest hat sich gelohnt. Nachdem Unterschriften gesammelt wurden, zeigte sich die Stadt Bad Salzdetfurth einsichtig. Es wurden über 900 Unterschriften gesammelt. Diese wurden dem Ortsbürgermeister Wolfgang Dettmar vor dem Rathaus überrreicht. Der verkündete, dass die Parkplätze wieder in den alten Zustand hergestellt werden.
( Hier zeigt sich wieder einmal, wenn vorher mit allen Betroffenen ein Gespräch geführt wird, muss es nicht soweit kommen. H-D)

Vor dem Rathaus wurden dem Ortsbürgermeister Wolfgang Dettmar über 900 Unterschriften überreicht.
H-D, 29.05.08

 

Rückruf:YAMAHA, XJR 1300 (Typ RP19) des Baujahrs 2007.
Der Drosselklappensensor muss ausgetauscht werden. Eindringende Feuchtigkeit könnte Probleme im Motor verursachen.

H-D, 06.05. 


  

Hier eine Seite, die alle 125er Motorräder enthält.
H-D, 04.04.

    


Wer bei der Reifenreinigung mit dem Hochdruckgerät nicht aufpasst, kann einen Reifen innerhalb kürzester Zeit vollständig zerstören. Das haben Tests der DEKRA-Reifenexperten ergeben.

Ein scharfer Wasserstrahl, aus vier Zentimeter Abstand auf einen bestimmten Punkt gerichtet, führte in nur fünf Sekunden zu erheblichen Beschädigungen der Reifen. Grund dafür ist die starke Erosionswirkung beim Aufprall des Wasserstrahls. Die Temperatur im Reifenmaterial steigt auf Werte, bei denen der Gummi Blasen bildet und seine Festigkeit verliert. Bei hoher Belastung, beispielsweise einer Autobahnfahrt, kann es dann zu den gefürchteten Reifen platzen kommen, die immer wieder tödliche Unfälle verursachen.
H-D 12.03.

 


Umweltplakette

Für 2008 ist in einigen Städten eine Umweltplakette für PKW eingeführt worden. Für Motorräder wird keine Plakette benötigt.
H-D 21.01.


Was muss ich beim Parken mit dem Motorrad beachten.

Auf dem Bürgersteig und Fahrradflächen ist das Parken verboten.
Einen Parkschein muss für jedes Motorrad gekauft werden.
Parkscheibe ist auch für Motorrad Pflicht.
Bei Parkuhren muss nur einmal die Uhr betätigt werden.
Die Stellfläche kann von mehreren Motorrädern genutzt werden.

H-D  21.01.


 

Motorradfahren im Alter

Fragen Sie ihren Arzt.

Wer täglich Motorrad fährt, fühlt sich jünger, lebt länger und verbessert seine Gedächtnissleistung sowie Konzentrationsfähigkeit. Meint jedenfalls der Psychologieprofessor Ian Robertson. Mentale Stimulation halte die Gehirnzellen fit. Robertson erwähnte eine Studie von 3000 Menschen, die zwischen 65 und 94 Jahre alt waren und stundenlang anspruchsvolle Computerspiele spielten. „Das Training hat die Teilnehmer kognitiv verjüngt“ , so Robertson, der glaubt, dass Motorradfahren den gleichen Effekt hat.

H-D  21.01.


Eigenartiges Urteil Das Landgericht Frankfurt hat die Klage eines Motorradfahrers auf Schadenersatz zurückgewiesen. Der Pilot kollidierte mit einem Radfahrer, der aus einem Waldweg auf die Straße bog. Laut Urteil müsse ein Verkehrsteilnehmer in einem Ausflugsgebiet immer mit plötzlich auftretenden Radfahrern rechnen. Das Risiko beim Motorradfahren sei ungleich höher als das beim Autofahren. Diese "Betriebsgefahr" lasse sich daher "grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen". Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher "ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden".

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aktualisiert Datum: 07.02.2012, 11:30 Uhr